1. Geltung
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche die
Firma IventPur.com / events & sport e.K. (Auftragnehmer) vertreten durch Ines Schätz, mit seinen Auftraggebern schließt. Ein Vertrag kommt zustande durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.
2. Urheberschutz
Programmvorschläge und Konzeptionen bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Mitwirkung Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages seine Mitarbeiter und fachkundige Dritte heranzuziehen.
4. Gewährleistung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für
a. die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung – und Abwicklung
b. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der herangezogenen Leistungsträger
c. ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
5. Haftung
Die Teilnahme an Event – und Sportprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr. Es obliegt den Teilnehmern, ihren Gesundheitszustand vorher zu prüfen und die vom Auftragnehmer bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung des Auftragnehmers ist beschränkt:
a. soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugeführt wird
b. soweit wir für einen entstanden Schaden allein wegen eines Verschulden eines herangezogenen Dritten verantwortlich sind
6. Zahlungsbedingungen
Bei Eventveranstaltungen werden nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung 50% des Gesamtauftragswertes als Vorauszahlung fällig. Der Restbetrag wird nach Ende der Veranstaltung in Rechnung gestellt mit einem Zahlungsziel von max. 10 Werktagen.
Bei Stornierung eines bereits bestätigten Auftrages werden die bis zum Tag der Stornierung tatsächlich angefallen Kosten (z.B. Dekorationen etc.) mindestens aber 80% des Gesamtauftragswertes in Rechnung gestellt.
Bei einer reinen Vermittlung gastronomischer Leistungen stellt IventPur.com dem Auftraggeber 20% des Auftragswertes als Handlingfee in Rechnung. Diese deckt die Kosten der Agentur für Angebotseinholung, Koordination und Rechnungsausgleich mit dem Leistungspartner.
Bei Leistungen im Bereich Sport erfolgt die Rechnungsstellung nach Leistungserbringung, bzw. nach Vereinbarung mit einem Zahlungsziel von max. 10 Werktagen.
7. Schlussbestimmung
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit aller Bestimmungen zur Folge.